Im Rahmen des „Tages der offenen Tür“ des neuen Gemeindeamtes der Marktgemeinde Mondsee (1. März 2024; 12:00 – 16:30) wird das Carsharing-Angebot der interessierten Bevölkerung vorgestellt.
Wir haben die Organisation der fraktions- und gemeindeübergreifenden Wanderausstellung „Boden g’scheit nutzen“ inkl. einer hochgradig besetzen Podiumsdiskussion, dem Marktstand „Unser Boden“, dem Kindertheater „Das Städtchen Drumherum“ sowie mehrerer Sondertermine für Schulen übernommen. „Viel zu fahrlässig sind wir früher mit dem Boden umgegangen. In Wahrheit ist er ein Schatz. Bewusstseinsbildung für jedes Alter und Ideen für einen sparsamen Bodenverbrauch in unseren Gemeinden waren das Ziel dieser Veranstaltung.“ Mag. Beatrice Prost
„Ich bin für eine klare und effiziente Kontrolle, ob in unserer Gemeinde Wohnungen oder Häuser trotz Meldung als Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz genutzt werden. Oft geht so eine Entwicklung schleichend vor sich, so bleiben vom Bauträger nicht abgesetzte Wohnungen leer stehen und werden vielleicht sogar über airbnb vermarktet. Ich möchte in einer lebendigen Gemeinde leben und nicht wie in Gemeinden an Nachbarseen in der Nebensaison in Geisterstädten herumirren. Wehret den Anfängen!“ Dr. Andreas Forestier
Baulandwidmungen Im Entwicklungsleitbild der Gemeinde St. Lorenz sind die Grundsätze der Wohnbaulandentwicklung klar definiert: • sparsame Grundinanspruchnahme, • Baulandschaffung für den heimischen Bedarf, • landschaftsverträgliche Siedlungsentwicklung in Siedlungsschwerpunkten.
Im Bauausschuss werden immer wieder Widmungsansuchen eingebracht, die nicht im Interesse des Gemeinwohls sind, vielmehr lediglich eine Begünstigung des Widmungswerbers wären.
Das dem Gemeinderat zur Kenntnis gebrachte Widmungsansuchen im Bereich Eich-Grünwinkel (Widmung von ca. 11.100 m² Grünland in Bauland) entspricht jedenfalls nicht dem Entwicklungsleitbild der Gemeinde: • Kein Bedarf an noch mehr Bauland • Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche • Kein Siedlungsschwerpunkt • Erhöhte Lärmbelastung durch Autobahnnähe
Für jede Einzeländerung des Flächenwidmungsplanes ist das Interesse des Gemeinwohls Voraussetzung und dafür bedarf es einer ausführlichen Begründung. Der Baulandbedarf der Gemeinde St. Lorenz für den Zeitraum von 10 Jahren ist im Örtlichen Entwicklungskonzept bzw. Flächenwidmungsplan mit 5 ha. festgeschrieben. Es sind jedoch 14,5 ha. als Wohnbauland gewidmet, ein viel zu großer Überhang an gewidmeten Baugrundstücken (Baulandreserven).
Daher besteht absolut kein Bedarf, wertvolles Grünland in Bauland zu widmen. In diesem Fall ist eine Widmung in Bauland nicht zu verantworten.