Weihnachtsgeschenke der Gemeinde St.Lorenz

Vor kurzem kam der Weihnachtsmann nach St. Lorenz und verteilte Geschenke. Diese mussten nur noch vom Gemeindevorstand und vom Gemeinderat beschlossen werden. Wer sind die Glücklichen, die reichlich beschenkt werden?

  1. Ein schönes Geschenk an eine Immobilienfirma

Eine Immobilienfirma hat einen Wunsch ans Christkind geschrieben und möchte gerne einen Teil  der Asphaltierungskosten der privaten Aufschließungsstraße in Grünwinkl von der Gemeinde St. Lorenz ersetzt bekommen, was einen Betrag von über € 10.000,00 ausmacht. Sie beruft sich auf eine Zusage der Kostenübernahme, die der damalige Bürgermeister Gaderer vor ca. 8 Jahren gemacht haben sollte. Damit diese Zusage rechtswirksam wird, wäre ein Beschluss des Gemeindevorstands notwendig gewesen. Es hat diesbezüglich keinen Beschluss gegeben, somit geht die an die Gemeinde St. Lorenz gerichtete Forderung der Immobilienfirma ins leere. Diese Forderung wäre an Herrn Gaderer zu richten.

Die Angelegenheit kommt im Gemeindevorstand im März 2021 zur Sprache, weil die Immobilienfirma mit der Beschreitung des Zivilrechtsweges droht.

Der Antrag des Bürgermeisters, die eingeforderten Beträge zu begleichen um einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzubeugen, wird von den Mitgliedern des Vorstandes mehrheitlich abgelehnt (6x Nein, 1x Ja).

Der Rechtsanwalt der Immobilienfirma droht erneut mit Klage, er beruft sich auf eine eidesstattliche Erklärung des damaligen Bürgermeisters. Es wird weiters behauptet, dass es üblich gewesen sei, einen Teil der Asphaltierungskosten von der Gemeinde einzufordern. Diese fragwürdige Praxis wird schon seit geraumer Zeit nicht mehr angewendet.

Mit der Begründung, dass der Gemeinde eine gerichtliche Auseinandersetzung droht, wurde vom Bürgermeister nun überstürzt eine Sitzung des Gemeindvorstands einberufen. Diesmal waren sich die Vorstandsmitglieder der ÖVP einig und beschlossen mit knapper Mehrheit die begehrte Summe zu überweisen. Die Hinweise der Vorstandsmitglieder der Grünen und der FPÖ, es sollte vorerst geklärt werden, ob die angedrohte Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg haben könnte, wurde vom Tisch gewischt. Es werden nun € 10.767,00 an die Immobilienfirma überwiesen. Mit diesem Geschenk an die Immobilienfirma entsteht für die Gemeinde ein beträchtlicher finanzieller Schaden.

  1. 30%   XXXChristmas –  Nachlass für einen Bauunternehmer

Die Fa. Bauzone GmbH hat 2019 um Auflassung einer Teilfläche öffentlichen Gutes (Grundstück 1220/66 KG. St. Lorenz) angesucht mit der Absicht dieses zu erwerben. 

Das Grundstück wurde auf Wunsch der Fa. Bauzone zu Bauland „Wohngebiet“ umgewidmet und soll zwei Grundstücke verbinden. Diese Verbindung bedeutet einen beträchtlichen Mehrwert für die Nutzung der bereits in Bau befindlichen Mehrfamilienhäuser, da darauf die Zufahrt zu Parkplätzen und ein kleiner Teil als Gartenfläche geplant wurden. Über den Verkaufspreis wurde im Bauausschuss bereits diskutiert. Es konnte aber keine Einigung über die Höhe des Verkaufspreises erzielt werden. Jedenfalls sollte der ortsübliche Baulandpreis als Grundlage dienen. Daher wurde das Thema „Grundstücksverkauf“ zur Beratung als Tagesordnungspunkt auf die Sitzung des Bauausschusses vom 21.11.2021 gesetzt, um eine Empfehlung für den Gemeinderat geben zu können. Diese Sitzung musste jedoch verschoben werden.

Bürgermeister Hammerl wollte aber den Verkauf dieses gemeindeeigenen Grundstücks möglichst schnell noch vor Weihnachten über die Bühne bringen. Er hatte ja bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 18.03.2021 behauptet, dass im Bauausschuss ein Beschluss gefasst worden sei, das gegenständliche Grundstück zu einem Quadratmeterpreis von € 350,00 zu verkaufen. Dies ist schlicht und ergreifend falsch. Es gab diesbezüglich keinen Beschluss.

Bürgermeister Hammerl   stellte schließlich voreilig im Gemeinderat vom 09.12.2021 den Antrag, das Grundstück der Fa. Bauzone GmbH um €350,00 / m² zu überlassen. Die Grünen stellten den Antrag, dieses Thema wie geplant dem Bauausschuss zur weiteren Beratung zuzuweisen, wie es von der Gemeindeordnung verlangt wird, wenn die Beratungen in einem Ausschuss noch nicht abgeschlossen sind. Der Bürgermeister hält sich wieder einmal nicht an demokratische Gepflogenheiten und wird von seinen in unbedingtem Gehorsam geübten ÖVP Gemeinderät*innen unterstützt, die den Antrag der Grünen auf Zuweisung an den Bauausschuss ablehnen. Der Antrag, öffentliches Gut zu einem Preis von € 350,00 unter dem ortsüblichen Wert für Baugrundstücke zu verkaufen, wurde ebenfalls erwartungsgemäß nur mit den Stimmen der ÖVP angenommen

Der durchschnittliche ortsübliche Baulandpreis für Wohnbaugrundstücke in St. Lorenz im Jahr 2019 wurde von der Statistik Austria – statistisches Amt der Republik Österreich – mit € 516,00 errechnet. Die Nachbargrundstücke wurden von der Baufirma um über €500,00 / m² von einem Privatverkäufer erworben. 

Durch einen zu geringen Verkaufserlös öffentlichen Gutes entsteht der Gemeinde ein finanzieller Schaden. Preisnachlässe und Weihnachtsgeschenke gibt es üblicherweise von Handelsunternehmen für treue Kund*innen. Die gewählten Mandatare des Gemeinderates haben die Verantwortung mit dem Vermögen der Gemeinde sorgfältig umzugehen und haben das Gemeinwohl vor den Partikularinteressen Einzelner zu berücksichtigen.

Josef Dobesberger, Die Grünen St. Lorenz